Kulturelle Projekte

Kultur und Schule

Bei Kultur und Schule werden künstlerische Projekte in allen Schulformen gefördert – Ersatzschulen werden direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg gefördert. Schulen sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen. Die Antragstellung in Form einer Projektskizze erfolgt über kultur.web (KULTUR.web Login) bis zum 31.03. eines Jahres. Eine Fachjury beurteilt, ob ein Projekt förderfähig ist. Der Projektzeitraum umfasst ein Schuljahr. Derzeit erhalten Kunstschaffende für 40 Einheiten à 90 Minuten 3.300 Euro zuzüglich Reise- und projektbezogener Sachausgaben von höchstens 900 Euro je Projekt.

Weitere Informationen zum Thema:

Kultur und Schule von A – Z - Kultur und Schule

Kontaktinformationen

Adresse: Universitätsstr. 43-49, 44789 Bochum

Ihr Weg zu uns:

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Projekt "Kulturrucksack NRW"

Die Aktivitäten im Rahmen von „Kulturrucksack NRW“ stützen schwerpunktmäßig Handlungsfeld 6 (Lebenslanges Lernen und Kultur) sowie Handlungsfeld 9 (Soziale Gerechtigkeit & zukunftsfähige Gesellschaft) der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bochum und vor allem folgende SDGs: 4, 10 und 16.

  • Hochwertige Bildung

  • Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

  • Weniger Ungleichheiten

Der Kulturrucksack NRW in Bochum 2025 ist eröffnet.

Was wird gesucht – ist hier die richtige Stelle?

Im Programm Kulturrucksack NRW erhalten Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 14 Jahren die Möglichkeit, Kunst und Kultur kennenzulernen und vor allem selbst kreativ zu werden: tanzen, Musik machen, Theater spielen, Texte schreiben, Filmclips drehen, malen und vieles mehr ist möglich. Jährlich werden rund 20 Projekte innerhalb Bochums gefördert und umgesetzt.

Die Angebote finden zum Beispiel in Jugendzentren und Vereinen, an Theatern oder in Museen statt. Es können kurze Workshops oder längere Projekte sein, Ferienangebote oder besondere Ausflüge.

Welche Informationen sind dazu wichtig?

Folgende zentrale Bedingungen der Förderung durch das Land NRW sind zu beachten:

• Förderfähig sind neue Projekte oder bereits bestehende Projekte, die deutlich im Sinne der Kulturrucksack-Philosophie weiterentwickelt werden. Informationen und Anregungen zum NRW-Programm sind auf www.kulturrucksack.nrw.de abrufbar.
• Die Angebote sollen für die teilnehmende Zielgruppe kostenlos oder deutlich kostenreduziert sein.
• Im Vordergrund stehen aktivierende Formate und Methoden, die Kinder und Jugendliche selbst kreativ werden lassen.
• Rezeptive Angebote sollen immer mit einer kreativen Eigenleistung der Teilnehmenden verbunden sein. Sofern es sich um Einstiegs- oder Schnupperangebote für besondere Zielgruppen handelt, sollte erkennbar sein, wie das rezeptive Angebot konzeptionell für die eigenschöpferische Arbeit mit der Zielgruppe genutzt wird.
• Schulnahe, unterrichtsbezogene Projekte können im Rahmen des Programms Kulturrucksack NRW nicht gefördert werden. Wer ein kulturelles Schulprojekt durchführen möchte, wird auf das Landesprogramm Kultur und Schule hingewiesen. Näheres ist unter https://kultur-und-schule.de zu finden.
• Die Projekte sind durch qualifizierte Künstlerinnen und Künstler, Kulturpädagoginnen und -pädagogen anzuleiten. Entsprechende fachliche Kompetenzen der Projektleitungen sind eine entscheidende Voraussetzung. Die Qualifikationen der entsprechenden Fachkräfte sind bei der Antragstellung zu nennen und auf Anfrage schriftlich nachzuweisen. Erfahrung mit der Durchführung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen ist ebenfalls Voraussetzung.

Nach der Durchführung eines Projektes ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Einrichtungen, die sich für die Umsetzung eines Projekts interessieren, wird eine Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum empfohlen. Eine Terminvereinbarung ist möglich.

Hinweise zum Datenschutz sind hier zu finden.

Kontaktinformationen

Adresse: Husemann Karree (6. OG), Viktoriastraße 14 c, 44787 Bochum

Ihr Weg zu uns:

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Öffnungszeiten:

Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Häufig gestellte Fragen - "Kulturrucksack NRW" (FAQ)

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