Schulamt für die Stadt Bochum

Das Schulamt ist eine gemeinsame Einrichtung des Landes und der jeweiligen Kommune. Während die Kommune die „äußeren Schulangelegenheiten“ verantwortet, obliegt die Zuständigkeit für die „inneren Schulangelegenheiten“ dem Land NRW. Zu den inneren Aufgaben einer Schule zählen Lehrpläne, Unterrichtsinhalte, Noten, Zeugnisse und die Auswahl von Lehrkräften. Die Schulämter und Bezirksregierungen übernehmen dafür die Aufsicht.

In Bochum nimmt die Bezirksregierung Arnsberg die Fachaufsicht gegenüber den weiterführenden Schulen als obere staatliche Schulaufsichtsbehörde wahr. Das Schulamt für die Stadt Bochum fungiert als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde für Grund-, Haupt- und Förderschulen. Es übernimmt dienstrechtliche und fachliche Aufgaben und sorgt dafür, dass der Schulbetrieb reibungslos funktioniert.

Zentrale Aufgaben des Schulamts

  • Dienstaufsicht: Das Schulamt ist Vorgesetzter der Lehrkräfte und entscheidet über Einstellungen, Versetzungen und Beurlaubungen.

  • Fachaufsicht: Begleitung der Schulen bei der Umsetzung der Lehrpläne und Sicherstellung der Unterrichtsqualität.

  • Beratung: Unterstützung für Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern bei schulischen Fragen – von der Einschulung bis zur Schullaufbahnberatung.

  • Koordination: Abstimmung mit Schulträger, Bezirksregierung und weiteren Partnern, z. B. bei Inklusion oder Sprachförderung.

Wer arbeitet im Schulamt?

Schulrät*innen – erfahrene Lehrkräfte mit besonderer Qualifikation – betreuen mehrere Schulen und stehen als Ansprechpartner*in für pädagogische und organisatorische Fragen zur Verfügung. Verwaltungsfachkräfte unterstützen sie bei der Bearbeitung von Anträgen und der Organisation.

Zusammenarbeit mit Schulen und Eltern

Das Schulamt ist zentrale Anlaufstelle für Anliegen wie:

Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten gute Lösungen im Sinne der Schüler*innen zu finden.

Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung

Das Schulamt arbeitet eng mit der Bezirksregierung zusammen, die die übergeordnete Schulaufsicht übernimmt, insbesondere für weiterführende Schulen. Beide Ebenen sorgen gemeinsam für ein funktionierendes und gerechtes Bildungssystem vor Ort.

Kontaktinformationen

Adresse: Universitätsstr. 43-49, 44777 Bochum

Ihr Weg zu uns:

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Öffnungszeiten:

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

NEU: Änderungen im AO-SF-Verfahren in Bochum

Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (gem. § AO-SF)

Das Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF) hat sich in Bochum verändert. Bisher erfolgte die Antragstellung und Begutachtung über städtische Formulare und externe Gutachter*innen.

Neu seit 2025:

  • Zentrale Steuerung über die Expertisestelle der Bezirksregierung Arnsberg

  • Keine obligatorischen externen Gutachten mehr - die diagnostische Datenlage wird von (sonderpädagogischen) Lehrkräften der allgemeinen Schule erstellt

  • Digitalisierte und standardisierte Abläufe, die von der Expertisestelle geprüft und begleitet werden

  • Schulen und Eltern werden enger in den Prozess eingebunden, die Entscheidung liegt weiterhin bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde

  • Damit wird das Verfahren landesweit vereinheitlicht und für alle Beteiligten transparenter gestaltet.

Weitere Informationen sowie die neuen Formulare zur Beantragung, Beendigung, Förderortwechsel sowie jährlichen Überprüfungen finden Sie hier:

Expertisenstelle der Bezirksregierung Arnsberg

AO-SF-Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (MSB NRW)

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