Schulentwicklungsplanung

Diagramme auf einem Lap-Top, Mitarbeiter*innen in einer Besprechung

Die Stadt Bochum ist gemäß § 80 Schulgesetz NRW verpflichtet, die Entwicklung ihrer Schulen vorausschauend zu planen. Ziel dieser Schulentwicklungsplanung ist es, sicherzustellen, dass auch künftig ausreichend Schulplätze in den verschiedenen Schulformen und an den unterschiedlichen Standorten zur Verfügung stehen.

Die Ergebnisse werden in Schulentwicklungsplänen festgehalten. Diese umfassen die Bereiche Grundschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen sowie Berufskollegs einschließlich des Weiterbildungskollegs.

Bei der Planung betrachtet die Stadt sowohl die aktuelle Situation als auch die voraussichtliche Entwicklung in den kommenden Jahren. Dazu gehören unter anderem die Anzahl der Schüler*innen, die Größe der Schulen, die verfügbaren Schulgebäude und Standorte sowie die Frage, welche Schulformen von Eltern bevorzugt werden. Auf dieser Grundlage wird abgeschätzt, wie sich die Schüler*innenzahlen entwickeln und ob künftig zusätzliche Schulräume oder andere Anpassungen erforderlich sind.

Die Schulentwicklungsplanung schafft damit eine wichtige Grundlage, um ein bedarfsgerechtes und wohnortnahes Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Bochum sicherzustellen.

Die fortgeschriebenen Schulentwicklungspläne sowie die Ratsbeschlussvorlagen der Verwaltung und die dazugehörigen Protokollunterlagen finden Sie hier:

Teilplan Grundschulen (Fortschreibung 2018-2022)

Mitteilung Entwurf Schulentwicklungsplanung - Teilplan Grundschulen und Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen -
Fortschreibung 2022 /2023 - 2026/2027
Vorlage 20223017
Protokollunterlagen 06.12.2022

Beschluss Entwurf Schulentwicklungsplanung - Teilplan Grundschulen und Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen -
Fortschreibung 2022/2023 - 2026/2027 inkl. Plan
Vorlage 20222581
Protokollunterlagen 15.12.2022

Mitteilung Aktualisierung der Prognosezahlen - Teilplan Grundschulen und Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen -
im Jahr 2024 - ASB 19.11.2024
Vorgang 20241908 - SD.NET RIM | Stadt Bochum

Beschluss SEP - Teilplan SEK I + SEK II - Rat 10.10.2024
Vorgang 20241388/1 - SD.NET RIM | Stadt Bochum
Protokollunterlagen 10.10.2024

Beschluss SEP - Teilplan Förderschulen - Rat 10.07.2025
Vorgang 20251038 - SD.NET RIM | Stadt Bochum
Protokollunterlagen 10.07.2025

Weitere interessante Informationen:

  • Jugendhilfeplanung – Die Erfassung und Planung der Angebote des Jugendamtes werden hier beschrieben.

Schulbauleitlinie der Stadt Bochum

Die Stadt Bochum hat untersucht, welche Standards für Schulen definiert werden müssen, um eine zeitgemäße Versorgung mit Schulraum zu gewährleisten. Dabei fließen sowohl Anforderungen an Größe, Anzahl und pädagogische Konzepte der Schulräume als auch die Zielsetzungen der Bochum Strategie ein.

Die Kompetenz „Talentschmiede im Ruhrgebiet“ benennt dabei folgende Schwerpunkte für „Hervorragende schulische Bildung“:

  • Förderung einer vielgestaltigen, profilierten und qualitätsvollen Schulbildung

  • Verstärkte Unterstützung einer hohen Inklusion in Klassen und Lerngruppen

  • Ausbau und Förderung einer zeitlich umfassenden, flexiblen und verlässlichen Betreuung von Schulkindern

  • Sicherstellung einer angemessenen infrastrukturellen und pädagogischen Mittelausstattung

Auf Grundlage dieser Punkte wurde die Schulbauleitlinie entwickelt, die als Orientierung für Neubauten und den Ausbau bestehender Schulen in Bochum dient.

Kontaktinformationen

Adresse: Universitätsstraße 43-49, 44777 Bochum

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch einen Termin. Das Verwaltungsgebäude ist nicht frei zugänglich.

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